Dauerfristverlängerung - Wie wird sie beantragt?

Die Dauerfristverlängerung und ihre Bedeutung

Im Rahmen der Dauerfristverlängerung ist es möglich, die Abgabe für die Umsatzsteuervoranmeldung laut UStDV um einen Monat zu verzögern. Dies wirkt sich auch auf die jeweiligen Fristen aus, die sich dadurch ebenfalls um einen Monat verschieben. Doch für wen genau ist die Fristverlängerung gedacht und wie funktioniert diese in der Praxis?

Inhaltsangabe

  1. Für wen eignet sich eine Dauerfristverlängerung?
  2. Wie lässt sich die Dauerfristverlängerung beantragen?
  3. Diese zeitlichen Wirkungen sind für die Fristverlängerung relevant
  4. Die Besonderheiten für Monatszahler
  5. So wird die Sondervorauszahlung berechnet
  6. Warum ist für Unternehmensgründer eine Dauerfristverlängerung von Interesse?
  7. Finanzmanagement Tool von FastBill nutzen

Für wen eignet sich eine Dauerfristverlängerung?

Die Dauerfristverlängerung lässt sich sowohl von Quartalszahlern als auch von Monatszahlern nutzen. Sie verschafft den Unternehmern mehr Luft, um erst einen Monat später mit den Vorauszahlungen der Umsatzsteuer beginnen zu müssen. Sollte die Liquidität bisher nicht stark genug vorhanden sein, kann ein zusätzlicher Monat durchaus weiterhelfen. Dennoch solltest du bezüglich der Dauerfristverlängerung einige Unterschiede beachten.

Wie lässt sich die Dauerfristverlängerung beantragen?

Mittlerweile lässt sich die Dauerfristverlängerung sogar vollständig online beantragen. Dies kann beispielsweise in Absprache mit der eigenen Steuerberatung erfolgen, die alle wichtigen Meldungen an das Finanzamt übernimmt. Selbstverständlich kannst du den Antrag im Rahmen der UStDV natürlich auch als handschriftliches Formular einreichen, dies ist jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr häufig gefragt. Im Rahmen der digitalen Übermittlung werden Elster Online oder andere Softwarelösungen, die mit Elster verknüpft sind, genutzt.

Diese zeitlichen Wirkungen sind für die Fristverlängerung relevant

Grundsätzlich gibt es für die Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldung konkrete Daten zu beachten, die für jedes Unternehmen einheitlich gelten. Dennoch lässt sich im Rahmen der Dauerfristverlängerung für einen Aufschub um einen Monat sorgen. Die folgenden Veränderungen ergeben sich rund um die Frist und bestimmen die Umsetzung der Fristverlängerung:

  • Für Monatszahler wird die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar immer bis zum 10. Februar erforderlich. Mit einer zusätzlichen Fristverlängerung verschiebt sich dies auf den 10. März.
  • Quartalszahler müssen ihre Umsatzsteuervoranmeldung ohne Dauerfristverlängerung hingegen bis zum 10. April beim Finanzamt einreichen. Mit der Verlängerung der Frist bleibt bis zum 10. Mai Zeit.

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Die Besonderheiten für Monatszahler

Wer vom Vorteil der Dauerfristverlängerung profitiert, muss eine monatliche Sondervorauszahlung leisten. Dies gilt als Ausgleich für die spätere Angabe der Voranmeldung, da auch die damit verbundenen Zahlungen einen Monat später an das Finanzamt fließen. Wie genau die Sondervorauszahlung aussieht, ist von deiner Umsatzsteuervoranmeldung des Dezembers abhängig. Mit dieser wird der Betrag deiner Vorauszahlung verrechnet.

Eine Ausnahme stellt die Berechnung in Fällen der Neugründung dar. Laut UStDV ist der Zeitraum der Voranmeldung hierbei stets der aktuelle Kalendermonat. So beträgt die Sondervorauszahlung in diesem Fall ein Elftel der Summe für die Vorauszahlungen aus dem vorherigen Kalenderjahr. In Absprache mit der eigenen Steuerberatung lässt sich dadurch ohne viel Aufwand eine geeignete Lösung finden, um die finanziell günstigste Situation für deine Arbeit im Unternehmen zu finden.

So wird die Sondervorauszahlung berechnet

Für die Berechnung der Sondervorauszahlung eignet sich ein einfaches Beispiel. Gehen wir davon aus, dass sich aus der Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember eine Zahllast von 10.000 € ergibt.

Nachdem die geleistete Vorauszahlung in Höhe von 20.000 € angerechnet wurde, ergibt sich daher ein Erstattungsbetrag in Höhe von 10.000 €. Diesen erhält der Unternehmer in der Regel in Verbindung mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung auf sein Geschäftskonto ausgezahlt.

Um die Sondervorauszahlung zu berechnen, wird hierbei immer pauschal 1/11 der erfolgten Voranmeldung aus dem Vorjahr veranschlagt. Gehen wir hierzu vom einer Vorauszahlung in Höhe von 12.000 € aus.

Gleichzeitig wurden im vergangenen Jahr 37.500 € an Umsatzsteuern in Form der Vorauszahlung bezahlt. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Umfang von 49.500 €, der bereits bezahlt wurde.

Zur Bestimmung der Vorauszahlung wird dieser Wert anschließend mit 1/11 multipliziert, woraus sich ein Zahlungsbetrag von 4.500 € ergibt.

Warum ist für Unternehmensgründer eine Dauerfristverlängerung von Interesse?

Eine Unternehmensgründung setzt eine ausgiebige Beschäftigung mit dem Thema “”Steuern”” voraus. Eine spezifische Kenntnis in diesem Bereich ist unvermeidbar, um dein Unternehmen profitabel aufbauen und führen zu können. Gleich zu Beginn der Gründung ist es wichtig, die Abgabefrist der Steuererklärung zu beachten. Eine Dauerfristverlängerung verschafft dir an dieser Stelle mehr Zeit zur Erfassung deiner Umsätze und zum Ordnen deiner Belege.

Finanzmanagement Tool von FastBill nutzen

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verfasst von
Kimia Yourdkhani
Kimia ist Werkstudentin bei Fastbill im Bereich Online Marketing. Hier gibt sie inspirierende Ideen rund um das Thema Finanzen und Buchhaltung.