Die Gründungskosten zum Beginn der Selbstständigkeit

Gründungskosten – Diese Aufwendungen kommen auf Unternehmensgründer zu

Um ein Unternehmen gründen zu können, musst du zunächst Geld investieren. Die unterschiedlichen Unternehmensformen verlangen nach diversen nachweisbaren Rücklagen oder nach anderen Formen der Geldaufwendungen. Damit die Unternehmensgründung allerdings kein zu großes finanzielles Risiko birgt und attraktiv bleibt, können einige Gründungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Inhaltsangabe

  1. Das sind Gründungskosten
  2. Firmengründung – Kosten des Einzelunternehmens
  3. Die Kosten einer GmbH und UG – Die Kapitalgesellschaften
  4. So unterscheiden sich Gründungskosten von den Gründungsinvestitionen

Das sind Gründungskosten

Prinzipiell unterscheidet man in den Begrifflichkeiten zwischen Gründungsinvestitionen und Gründungskosten. Wie immer, wenn es um Bezeichnungen im wirtschaftlichen und vor allem auch im juristischen Umfeld geht, ist eine klare Definition wichtig.

Gründungskosten werden alle Aufwendungen genannt, die eine rechtliche Existenz eines Unternehmens schaffen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Provisionen
  • Kosten für Notar- und Gerichtskosten
  • Handelsregistereintrag
  • Gründerlohn
  • Marktanalysen

Außerdem unterscheiden sich die Kosten je nach Unternehmensform. Bei der Gründung einer GmbH beispielsweise fallen sie höher aus als bei einem Einzelunternehmen.

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Firmengründung – Kosten des Einzelunternehmens

Da für ein Einzelunternehmen – auch Personengesellschaft genannt – keine notariell beglaubigten Verträge notwendig und auch keine Gesellschafter bei der Ausarbeitung deiner Geschäftsideen beteiligt sind, fallen die Gründungskosten sehr gering aus. Um ein Einzelunternehmen anzumelden, benötigst du etwa 60 bis 180 € und:

  • Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Termin beim Gewerbeamt
  • Anmeldegebühr
  • Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt

Die Anmeldung bei einer Handelskammer ist nicht zwingend.

Um den Schritt in die Selbstständigkeit zu fördern und die Gründung eines eigenen Unternehmens zu ermöglichen, gibt es diverse Fördermittel, die du beantragen kannst. Dies geschieht auf unterschiedlichen Ebenen. Bei Bund, Ländern und der EU besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Firmengründung zu bekommen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet hier beispielsweise den Gründungszuschuss. Dieser ist allerdings an Voraussetzungen gebunden. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass du bereits Arbeitslosengeld erhältst und noch mindestens 150 Tage Anspruch darauf hast. Eine direkte Förderung nach Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

Egal wie hoch deine Gründungskosten ausfallen, Bund, Länder und die EU bieten vielfältige Möglichkeiten, Existenzgründungen finanziell zu fördern. Dies geschieht durch Förderbanken oder auch durch die Bundesagentur für Arbeit. Hier kannst du dir die Kosten für die Gründung zurückholen.

Die Kosten einer GmbH und UG – Die Kapitalgesellschaften

Die Unternehmergesellschaft wird auch gerne als 1-Euro-GmbH bezeichnet. Die Höhe des Startkapitals beträgt formal 1 Euro, allerdings nur, weil der erforderliche Gegenstandswert von 25.000 € über eine längere Zeit beschafft werden darf und nicht sofort bei der Gründung vorgewiesen werden muss. Die Anmeldung einer solchen Form der Kapitalgesellschaft ist jedoch nicht nur aufwendig, sondern auch mit erheblich höheren Gründungskosten und Aufwand verbunden. Es fallen an:

  • Anwaltsberatung: bis 100 €
  • Zwingende Anmeldegebühr in der Handelskammer: 120 €
  • Notarielle Beglaubigungen: 60-80 €
  • Eintragung ins Handelsregister ca. 30 €
  • Jährlicher Handelskammerbeitrag: 160 €
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: ca. 120 €

Diese Gründungskosten sind bei UG und GmbH identisch.

Unter dem Strich musst du hier also mit mehr als 650 € rechnen, bevor du den ersten Euro einnehmen kannst. Die Gründungskosten erhöhen sich bei der Unternehmensform der GmbH je nach Anzahl der beteiligten Gesellschafter. Um die Höhe der Aufwendungen abschätzen zu können, gibt es eine Gebührentabelle, aus der je nach Stammkapital und beteiligten Gesellschaftern abzulesen ist, welche Kosten anfallen.

Gründest du deine Mini-GmbH alleine, ohne weitere Gesellschafter und nach Musterprotokoll, solltest du darauf achten, welche Kosten in welcher Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. Vorsteuern auf administrative Gründungskosten kannst du bis zu einer Höhe von 300 Euro abrechnen. Beträge wie die Registergerichtskosten, für die keine Umsatzsteuer anfällt, solltest du dann aus eigener Tasche bezahlen, um mehr Geld von den erhobenen Steuern der Notarrechnung erstattet zu bekommen.

Möchtest du die UG mit bis zu drei Gesellschaftern gründen, achte darauf, dass die Verteilung der Gründungskosten im Gesellschaftervertrag festgelegt ist.

So unterscheiden sich Gründungskosten von den Gründungsinvestitionen

Als Gründungsinvestitionen werden Geldaufwendungen bezeichnet, die einen langfristigen Nutzen für dein Unternehmen haben. Dazu zählen:

  • Investitionen in Maschinen
  • Lagerbestände
  • Büroausstattung
  • Ausgaben für Marketing und Beratung

Als Gründer bildest du diese Investitionen auch schon im Finanzplan und somit auch im Businessplan ab, um die Kosten für den Start transparent darzulegen.

Im Normalfall erkennt man Gründungsinvestitionen auch daran, dass sie nach der formalen Gründung getätigt werden. Unterschieden werden beide Mittel jedoch in der Form der Abschreibungsmöglichkeiten. Während die Gründungskosten nach dem Steuerrecht als Betriebskosten absetzbar sind, jedoch nicht als Vermögensgegenstand aktiviert werden dürfen, sind Gründungsinvestitionen zu 25 % pro Jahr abschreibbar.

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verfasst von
Doretta Farnbacher
Doretta arbeitet als Werkstudentin im Bereich Online Marketing & SEO. Hier gibt sie Tipps für Selbstständige und Kleinunternehmer:innen rund um die Themen Finanzen, Buchhaltung und Gründung.