Gliederung der Bilanz – Gesetzlich vorgeschrieben
Um bürokratische Vorgänge schneller abwickeln zu können, hat der Gesetzgeber mit § 266 des Handelsgesetzbuchs (HGB) die Grundlage für die einheitliche Gliederung einer Bilanz gelegt. Dadurch fällt es dem Bilanzleser einfacher, Aufstellungen auf der Aktiva- sowie der Passivaseite zu finden … Mehr