Vorsichtsprinzip – was ist das überhaupt?

Vorsichtsprinzip – was ist das überhaupt?

Damit die wirtschaftliche Situation deines Unternehmens nicht rosiger erscheint, als sie tatsächlich ist, gilt im Rechnungswesen für alle Unternehmer das Vorsichtsprinzip. Dieses gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und verlangt, dass bei der Bilanzierung jedes denkbare Risiko und jeder denkbare Verlust angemessen berücksichtigt werden müssen. Dass sich dadurch nicht nur die Vermögenslage, sondern auch die Finanzsituation und die Ertragslage möglicherweise schlechter darstellen, als sie in Wirklichkeit sind, nimmt man bei der Bewertung in Kauf.

Inhaltsangabe

  1. Wie ist das Vorsichtsprinzip geregelt?
  2. Die Ausprägungen des Prinzips
  3. Die vernünftige kaufmännische Beurteilung
  4. Ordnungsmäßige Buchführung verwirklichen

Wie ist das Vorsichtsprinzip geregelt?

Schon im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch von 1861 spielte das Vorsichtsprinzip eine wichtige Rolle. Bis heute nimmt es im deutschen Bilanzrecht eine übergeordnete Position ein. In § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist festgeschrieben, dass eine Bewertung der wirtschaftlichen Lage “”vorsichtig”” durchzuführen ist.

“Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.”

Diese Formulierung ist eindeutig: Dem Unternehmer bleibt keine Alternative in der Anwendung der Ansatz- und Bewertungsfragen: Sie hat mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen. Wenn das bilanzierende Unternehmen allerdings die gesetzlichen Vorschriften befolgt und gestattete Spielräume sorgfältig nutzt, dürfte eine Bilanz grundsätzlich mit dem Vorsichtsprinzip Hand in Hand gehen.Rechnung in einer Minute

Die Ausprägungen des Prinzips

Um das Vorsichtsprinzip in der Praxis bei der Buchführung und Bilanzierung umzusetzen, gibt es zwei Möglichkeiten. Diese zwei Folgeprinzipien sind dafür gesetzlich verankert:

Das Realisationsprinzip

Das Realisationsprinzip besagt, dass eine Berücksichtung von Gewinnen bei der Bilanzierung erst dann erfolgen darf, wenn diese am Abschlussstichtag durch einen Verkauf verwirklicht werden. Das Realisationsprinzip bestimmt demnach einen Zeitpunkt – es folgt dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung. Ein zukünftiger Ertrag, und sei er auch noch so sicher, darf somit vorerst noch nicht in die Bilanz aufgenommen werden.

Das Imparitätsprinzip

​Das Imparitätsprinzip bezieht sich im Gegensatz zum Realisationsprinzip auf die Verluste. Es schreibt vor, dass jeder vorhersehbare Verlust bilanziert werden muss, sobald er auch nur annähernd vermutet werden kann. Dadurch, dass mögliche zukünftige Belastungen frühzeitig ausgewiesen werden, kann sich der Gläubiger ein differenzierteres Bild von einem Unternehmen und seiner finanziellen Lage machen.

Beide Ausprägungen aus dem Vorsichtsprinzip dienen in erster Linie dem Schutz der Gläubiger. Durch die Buchhaltung anhand unrealisierter Gewinne, die nicht bilanziert werden dürfen, und unrealisierter Verluste, die bilanziert werden müssen, ergibt sich ein relativ realistisches, tendenziell eher pessimistischeres Ergebnis.

Die vernünftige kaufmännische Beurteilung

Das Prinzip der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung soll eine übertriebene Anwendung des Vorsichtsprinzips sowie die willkürliche Ausnutzung von gesetzlich zulässigen Entscheidungsspielräumen verhindern. Mit dem nicht näher bestimmten Begriff appelliert der Gesetzgeber an die Fähigkeit von Unternehmern, nach rational auch für Dritte nachvollziehbaren Kriterien zu handeln. Dadurch will man rein intuitiv begründete, subjektive Entscheidungen vermeiden.

Wird das Vorsichtsprinzip im Übermaß angewendet, können durch die Unterbewertung von Vermögen sogenannte stille Reserven entstehen.

Dadurch erscheinen am Bilanzstichtag Gewinne geringer und Verluste höher als sie wirklich sind. Ein Außenstehender kann nicht erkennen, ob der Jahresüberschuss tatsächlich in dieser Höhe erzielt wurde. Aufgrund etwa von Preisschwankungen lassen sich stille Reserven bisweilen kaum vermeiden – eine übermäßige Bildung verstößt allerdings gegen die Prinzipien der Bilanzwahrheit und -klarheit.

Ordnungsmäßige Buchführung verwirklichen

Das Vorsichtsprinzip ist Bestandteil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), welche sich aus geschriebenen und ungeschriebenen Regeln zur Bilanzierung und Buchführung zusammensetzen. Schlampige Buchhaltung kann zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen führen. Diese erfolgt durch die Finanzbehörden. Und die falsche Wiedergabe oder gar die Verschleierung von Vermögen wird mit Gefängnis- oder Geldstrafen bedacht.

Daher sollte sich jeder gewissenhafte Unternehmer mit den “”Dos and Don’ts”” der Buchhaltung, wie zum Beispiel dem Vorsichtsprinzip, vertraut machen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind im HGB kodifiziert. Das Vorsichtsprinzip betreffen unter anderem folgende:

  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit
  • Grundsatz der Wertaufhellung
  • ​Grundsatz der Vollständigkeit

Dem Vorsichtsprinzip kommt in Deutschland große Bedeutung zu, weil der Gläubigerschutz hierzulande im Handelsrecht großgeschrieben wird. Mit FastBill, dem nützlichen Tool für dein Finanzmanagement hast du deine Bilanzen stets im Blick und kannst unbeschwert und professionell den Jahresabschluss erstellen. Mit nur einem Klick werden deine Daten anschließend an den Steuerberater deines Vertrauens übertragen.

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verfasst von
Kimia Yourdkhani
Kimia ist Werkstudentin bei Fastbill im Bereich Online Marketing. Hier gibt sie inspirierende Ideen rum um das Thema Finanzen und Buchhaltung.